Expertenwissen: Repilikat - Kopie - Reproduktion

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Bei der Beschäftigung mit Kunst, im Besonderen mit Bronzeskulpturen, begegnen einem regelmässig die Ausdrücke: Kopie, Replikat, Museumsreplikat und Reproduktion. Diese Begriffe werden oft bei Beschreibungen von Bronzefiguren verwendet. Aber was bedeuten sie?

Was ist der Unterschied von Kopie und Replikat?

Worin unterscheidet sich ein Replikat von einem Museumsreplikat?

Und was ist eine Reproduktion?

In der Kunstwissenschaft und damit auch von seriösen Kunsthändlern werden diese Begriffe mehr oder weniger eindeutig definiert verwendet.

Ein Replikat ist eine vom Künstler eigenhändig vorgenommene Wiederholung eines Kunstwerks. Das Replikat kann aber auch von der Giesserei unter Einwilligung des Künstlers selbstständig vorgenommen werden. Auch die Erben eines Künstlers können die Herstellung von Replikaten erlauben. Replikate sind also nicht beliebig vervielfältigte Kunstwerke. Für Bronzeskulpturen gilt zudem besonders noch: Replikate werden in der gleichen Technik und nach dem originalen Modell gegossen. Sie sind meistens limitiert und in jeden Fall legitimiert.

Es gibt auch Replikate, die vom Künstler eigenhändig geschaffen werden und sich trotzdem in einzelnen Details vom Original unterscheiden.  Man spricht dann von der ersten Fassung, beziehungsweise  zweiten Fassung eines bestimmten Werkes.

Als Museumreplikate können Skulpturen nur dann bezeichnet werden, wenn das Museum (meist durch Erbgang) Inhaber des Urheberrechtes ist und die Replikate herausgibt. In allen andern Fällen sind Skulpturen, die im Auftrag von Museen nachgegossen werden, Reproduktionen.

Ein Replikat, das nicht eindeutig als solches bezeichnet ist, nennt man Fälschung, weil damit Betrügereien  Tür und Tor geöffnet wird.

Eine Kopie  ist die Wiederholung eines Kunstwerkes durch fremde Hand. Eine Kopie kann also niemals ein Replikat sein. Bei Werken die noch urheberrechtlich geschützt sind, muss die Herstellung einer  Kopie vom Inhaber des Urheberrechtes legitimiert sein. Bei Bronzeskulpturen können Kopien durch zwei unterschiedliche Methoden  hergestellt werden. Die einfachste und genauste geschieht über die Abformung eines originalen Werkes. Bei dieser Methode ist die Kopie ca. 2% kleiner als das Original. Möglich ist es jedoch auch, dass ein begabter Bildhauer das Original nachmodelliert und von diesem Modell werden dann die Gussformen hergestellt.   Diese Kopien unterscheiden sich meist in den Massen und den Detailzeichnungen erheblich vom Original.

Eine Kopie, die nicht eindeutig als Kopie bezeichnet ist oder sofort auch von Laien als solche erkennbar ist, nennt man Fälschung.

Von Reproduktionen  spricht man dann, wenn Kunstwerke in originaler Technik (z.B. Bronzeguss) oder übertragender Technik (z.B. Guss mit einem Ersatzmaterial wie beispielsweise Zink) vervielfältigt werden. Dies kann bei urheberrechtlich geschützten Werken legal nur mit der Einwilligung des Urherbers (oder seiner Erben) geschehen. Gemeinfreie Werke dürfen von jedem der das möchte und kann reproduziert werden.

Kopien oder Reproduktionen von urheberrechtlich geschützten Skulpturen, die ohne Einwilligung des Künstlers (oder dessen Erben) hergestellt werden, nennt man Plagiate (abgeleitet vom französischen plagiaire „Dieb geistigen Eigentums”). Damit wird auch klar bezeichnet was ein solches Werk ist, nämlich das Ergebnis eines Diebstahls am geistigen Eigentum des Urhebers (Künstlers).

Autor: Angelo Steccanella

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